
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Weiterbildungs- und Lehrgangsmaßnahmen der
Innung des Gebäudereiniger-Handwerks Brandenburg Ost
(Stand: 12/2025)
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Weiterbildungs-, Seminar- und Lehrgangsangebote der Innung des Gebäudereiniger-Handwerks Brandenburg Ost (nachfolgend „Innung“) gegenüber ihren Vertragspartnern.
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Vertragspartner können sowohl
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Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (insbesondere Innungsbetriebe, sonstige gewerbliche Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen) als auch
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Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (natürliche Personen, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließen)
sein. Sie werden nachfolgend einheitlich „Vertragspartner“ genannt, soweit keine Unterscheidung erforderlich ist.
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Soweit in diesen AGB ausdrücklich zwischen Unternehmen und Verbrauchern unterschieden wird, gilt die jeweilige Regelung nur für die genannte Gruppe. Im Übrigen gelten die Regelungen für beide.
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Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn die Innung ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Etwas anderes gilt nur, wenn die Innung der Geltung schriftlich oder in Textform zustimmt.
2. Teilnahmevoraussetzungen und Art der Schulungen
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Die Bildungsangebote der Innung stehen grundsätzlich Personen offen, die die in der jeweiligen Ausschreibung genannten fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Dies können Beschäftigte von Unternehmen oder Privatpersonen sein.
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Meldet ein Unternehmen Teilnehmer zu einer Veranstaltung an, ist es verantwortlich dafür, dass die von ihm benannten Personen die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und über diese AGB informiert wurden. Privatpersonen sind selbst für das Vorliegen der Voraussetzungen verantwortlich.
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Die von der Innung angebotenen Lehrgänge und Schulungen sind eigenständige Qualifizierungsmaßnahmen. Sie werden unabhängig davon durchgeführt, ob sie im Einzelfall als Voraussetzung für eine spätere Prüfungszulassung oder externe Prüfung (z. B. Innungen, Kammern oder andere Stellen) anerkannt werden.
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Eine Nichtzulassung zu einer späteren externen Prüfung oder ein Nichtbestehen solcher Prüfungen begründet keinen Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Erstattung der Lehrgangsgebühren. Für die Schulung fallen unabhängig von einer späteren Prüfungszulassung Kosten an, die zu vergüten sind.
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Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren besteht ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB, insbesondere bei Absage der Veranstaltung durch die Innung gemäß Ziffer 7 oder im Rahmen der Stornoregelungen gemäß Ziffer 5.
3. Anmeldung, Vertragsabschluss und Datenverarbeitung
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Die Anmeldung zu Lehrgängen und Veranstaltungen erfolgt durch den Vertragspartner – für sich selbst oder für von ihm benannte Personen – schriftlich, per E-Mail oder über ein Online-Formular der Innung. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
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Meldet ein Unternehmen Teilnehmer an, kommt der Vertrag zwischen der Innung und dem Unternehmen zustande. Die teilnehmenden Personen sind Erfüllungsgehilfen des Unternehmens, meldet sich eine Privatperson selbst an, ist sie Vertragspartner.
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Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Innung die Anmeldung des Vertragspartners schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt. Bei geförderten Maßnahmen (z. B. Bildungsgutschein gemäß SGB II/III) kann zusätzlich der Abschluss eines gesonderten Teilnahmevertrages und die Vorlage eines gültigen Bewilligungsbescheids notwendig sein.
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Die Innung verarbeitet personenbezogene Daten der Vertragspartner und der angemeldeten Teilnehmer (z. B. Name, Kontaktdaten, Funktion, Unternehmenszugehörigkeit, Rechnungsdaten) zum Zweck der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Weiterbildungsmaßnahme, zur Dokumentation der Teilnahme sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten.
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Rechtsgrundlage ist je nach Konstellation insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Pflichten). Soweit gesetzlich zulässig, kann die Innung Kontaktdaten zudem nutzen, um per E-Mail oder Post über fachlich ähnliche Aus- und Weiterbildungsangebote zu informieren (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Dem kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden.
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Weitere Informationen zur Datenverarbeitung (z. B. Speicherdauer, Empfänger, Betroffenenrechte) ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Innung, abrufbar unter www.gebaeudereiniger-brandenburg.de/datenschutz
4. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
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Es gelten die in den jeweiligen Ausschreibungen, Angeboten oder Teilnahmevereinbarungen genannten Teilnahmegebühren.
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Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die ausgewiesenen Preise gegenüber Verbrauchern als Gesamtpreise (Brutto=Netto).
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Die Teilnahmegebühr wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist innerhalb von 14 Kalendertagen, spätestens jedoch vollständig vor Veranstaltungsbeginn, ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Bis zum vollständigen Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
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Bei öffentlich geförderten Maßnahmen (z. B. Bildungsgutschein) werden die Gebühren – bei Vorlage eines gültigen Bildungsgutscheins oder eines entsprechenden Bewilligungsbescheids – grundsätzlich direkt mit dem Kostenträger abgerechnet. Bleibt eine Zahlung des Kostenträgers ganz oder teilweise aus Gründen aus, die die Innung nicht zu vertreten hat, bleibt der Vertragspartner in Höhe der ausstehenden Beträge Zahlungsschuldner.
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In der Teilnahmegebühr sind, soweit in der Ausschreibung angegeben, Seminarunterlagen sowie ggf. Mittagessen und Pausengetränke enthalten. Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten trägt der Vertragspartner bzw. der Teilnehmer selbst.
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Versäumte Unterrichtszeiten, vorzeitiger Abbruch oder Nichterscheinen berechtigen nicht zur Minderung oder Erstattung der Teilnahmegebühr, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist oder ein Fall der Ziffern 5 oder 7 dieser AGB vorliegt.
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Gerät der Vertragspartner mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist die Innung berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe sowie angemessene Mahngebühren zu verlangen und den Teilnehmer bis zur vollständigen Zahlung von der Teilnahme auszuschließen.
5. Rücktritt, Stornierung, Umbuchung und Widerruf
5.1 Vertraglicher Rücktritt (Stornierung)
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Ein Rücktritt (Stornierung) des Vertragspartners vom Vertrag ist jederzeit möglich. Der Rücktritt bedarf mindestens der Textform (z. B. E-Mail).
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Geht die Rücktrittserklärung bei der Innung ein, gelten – vorbehaltlich eines bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts für Verbraucher – folgende pauschale Stornokosten (maßgeblich ist der Eingang beim Innungsbüro):
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bis 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornokosten
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20 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Teilnahmegebühr
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13 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
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ab 6 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ohne Rücktritt: 100 % der Teilnahmegebühr
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Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden im Falle einer Stornierung unter Abzug der entsprechenden Stornopauschale erstattet.
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Ist der Vertragspartner Verbraucher, bleibt ihm ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass der Innung überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die angesetzte Pauschale entstanden ist. In diesem Fall ist nur der geringere Betrag geschuldet.
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Das Recht der Innung, im Einzelfall einen höheren, konkret entstandenen Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
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Unabhängig von den vorstehenden Regelungen kann der Vertragspartner jederzeit vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und die Teilnahme organisatorisch möglich ist.
5.2 Umbuchung
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Umbuchungen auf einen anderen Termin desselben Lehrgangs oder auf eine andere Veranstaltung sind – vorbehaltlich vorhandener Kapazitäten – möglich und bedürfen mindestens der Textform.
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Bis 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt eine Umbuchung einmalig kostenfrei.
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Bei späteren Umbuchungen kann die Innung eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10 % der Teilnahmegebühr erheben, sofern die ursprüngliche Teilnahmegebühr vollständig bezahlt wurde.
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Nach erfolgter Umbuchung ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen; im Übrigen gelten die Stornoregelungen gemäß Ziffer 5.1 bezogen auf den neuen Veranstaltungstermin.
5.3 Förderfälle (SGB II / SGB III)
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Wird eine beantragte Förderung (z. B. Bildungsgutschein) nicht bewilligt, kann der Vertragspartner innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des ablehnenden Bescheids, spätestens jedoch bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der ablehnende Bescheid ist der Innung auf Verlangen nachzuweisen.
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Erfolgt der Rücktritt nach Ablauf dieser Frist, gelten die allgemeinen Stornoregelungen gemäß Ziffer 5.1.
5.4 Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher
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Ist der Vertragspartner Verbraucher und wird der Vertrag mit der Innung im Wege des Fernabsatzes (z. B. ausschließlich per E-Mail, Online-Formular, Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht ihm nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
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Einzelheiten zum Widerrufsrecht (Widerrufsfrist, Ausübung des Widerrufs, Folgen des Widerrufs) ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die Verbrauchern bei Vertragsschluss in Textform (z. B. per E-Mail oder als PDF) zur Verfügung gestellt wird.
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Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass die Innung mit der Durchführung der Schulung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und widerruft der Verbraucher den Vertrag später wirksam, hat er der Innung Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung zu leisten. Die Höhe des Wertersatzes richtet sich nach dem Anteil der bereits erbrachten Leistung im Verhältnis zum vertraglich vereinbarten Gesamtumfang.
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Das Widerrufsrecht eines Verbrauchers erlischt, wenn die Innung die vertragliche Leistung vollständig erbracht hat, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Innung mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und ihm bekannt war, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
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Die vertraglichen Rücktritts- und Stornoregelungen dieser Ziffer 5 gelten neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht. Im Falle eines wirksamen Widerrufs finden ausschließlich die gesetzlichen Rechtsfolgen Anwendung.
6. Pflichten der Teilnehmer und Vertragspartner
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Der Vertragspartner verpflichtet sich, nur solche Teilnehmer anzumelden, die die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, und diese über Inhalt und Geltung dieser AGB zu informieren.
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Die Teilnehmer verpflichten sich zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme sowie zur sorgfältigen Bearbeitung der zur Verfügung gestellten Unterlagen. Soweit vorgesehen, sind sie zur Teilnahme an Prüfungen oder Leistungsnachweisen verpflichtet.
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Die jeweils geltende Hausordnung der Unterrichtsstätte ist einzuhalten. Weisungen der Lehrkräfte sowie der Beauftragten der Innung sind zu befolgen.
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Für schuldhaft verursachte Schäden an Räumen, Einrichtungsgegenständen oder Materialien haftet der Vertragspartner bzw. der verursachende Teilnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Lehrmaterialien, Software, Skripte und sonstige Medien dürfen ausschließlich für eigene Lehrgangszwecke genutzt und ohne ausdrückliche Zustimmung der Innung nicht an Dritte weitergegeben, vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht oder veröffentlicht werden.
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Ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der Innung und der jeweiligen Lehrkräfte sind Ton-, Bild- und Videoaufnahmen während der Veranstaltungen untersagt.
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Die Teilnehmer und Vertragspartner verpflichten sich, in sozialen Medien und sonstigen öffentlichen Medien keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder rufschädigenden Inhalte über die Innung, ihre Veranstaltungen oder Lehrkräfte zu verbreiten.
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Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen diese Pflichten, insbesondere bei nachhaltiger Störung des Unterrichts oder grob unangemessenem Verhalten, kann die Innung den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren besteht in diesen Fällen grundsätzlich nicht, es sei denn, der Ausschluss beruht auf einem Verhalten, das die Innung zu vertreten hat.
7. Pflichten der Innung, Änderungen und Absage von Veranstaltungen
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Die Innung stellt qualifiziertes Lehrpersonal bereit, sorgt für ordnungsgemäße Unterrichtsabläufe und stellt – soweit vereinbart – notwendige Lehrmaterialien zur Verfügung.
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Organisatorische Änderungen, insbesondere Raum- und Terminänderungen innerhalb desselben Lehrgangs, bleiben der Innung vorbehalten, soweit diese zumutbar sind und das Lehrgangsziel dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
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Inhaltliche Anpassungen des Lehrgangskonzepts sind zulässig, sofern das vereinbarte Lehrgangsziel erhalten bleibt und die Änderungen für die Teilnehmer zumutbar sind.
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Die Innung ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben, insbesondere bei
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zu geringer Teilnehmerzahl,
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Ausfall von Lehrkräften, der nicht kurzfristig ersetzt werden kann, oder
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höherer Gewalt bzw. vergleichbaren, von der Innung nicht zu vertretenden Ereignissen.
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Im Falle einer Absage werden die Vertragspartner unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden vollständig erstattet. Alternativ kann die Innung – soweit möglich – einen Ersatztermin oder eine gleichwertige Ersatzveranstaltung anbieten.
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Weitergehende Ansprüche der Vertragspartner richten sich ausschließlich nach den Haftungsregelungen in Ziffer 9.
8. Prüfungen und Bescheinigungen
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Je nach Lehrgang kann eine Abschlussprüfung oder eine andere Form der Leistungsfeststellung vorgesehen sein. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung oder einer gesonderten Prüfungsordnung.
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Bei Bestehen einer Abschlussprüfung erhält der Teilnehmer in der Regel ein Zertifikat oder Zeugnis. Bei Nichtbestehen oder bei Lehrgängen ohne Prüfungsleistung kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden, sofern die Teilnahmeanforderungen (z. B. Mindestanwesenheit) erfüllt sind.
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Ein Anspruch auf einen bestimmten Prüfungserfolg, auf das Bestehen einer Prüfung oder auf die Anerkennung der Schulung oder Prüfung durch Dritte (z. B. Innungen, Kammern, sonstige Institutionen) besteht nicht.
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Wiederholungsprüfungen können von der Innung angeboten und gesondert berechnet werden; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
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Kosten für nachträgliche Duplikate von Zertifikaten oder Bescheinigungen können von der Innung in angemessener Höhe in Rechnung gestellt werden.
9. Versicherung und Haftung
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Die Teilnahme an Veranstaltungen der Innung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Vertragspartners bzw. der Teilnehmer. Eine zusätzliche private Unfallversicherung durch die Innung besteht nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn in der Ausschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
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Die Innung haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
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Die Innung haftet unbeschränkt
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bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
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bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
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nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
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bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, soweit diese einschlägig ist.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der Innung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Innung ausgeschlossen.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Lehrkräfte und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Innung.
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Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10. Gerichtsstand, Rechtswahl und Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. -
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Innung des Gebäudereiniger-Handwerks Brandenburg Ost.
Für Klagen gegen Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
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Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses sowie Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für eine Änderung dieses Textformerfordernisses.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.